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Kurzbeschreibung

Fragebogenkonstruktion
Literaturanalyse
Expertenbefragung

Pilotstudie

Fragebogenvalidierung



  Projektgruppe Friedensforschung

Evaluation von Menschenrechtserziehung

Literaturanalyse

Fragestellung

Mit Hilfe der Literaturanalyse sollen die Ziele der Menschenrechtsbildung und die Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung herausgearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen die Grundlage der Fragebogenkonstruktion und der Expertenbefragung bilden.

 

Methode

Es wird relevante Literatur zur Menschenrechtsbildung gesichtet. Die wesentlichen Inhalte und Ziele der Menschenrechtsbildung werden herausgearbeitet. Bei der Analyse der Literatur wird sich auf die Vorgaben der UN-Dekade der Menschenrechtserziehung (1995-2004) und des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung (2005-2015) konzentriert, da sie zum einen das Ziel haben, alle Durchführenden von Menschenrechtserziehung zusammenzuführen und zum anderen als Konzentrat der vorhandenen Programme anzusehen sind. Die Standards der UN-Dekade und des Weltprogramms geben somit die weltweiten Richtlinien für alle Menschenrechtsbildungsmaßnahmen nach 1994 vor.

  1. UN-Dekade der Menschenrechtserziehung (1995-2004)

Wie auf der Weltkonferenz vorgeschlagen, wurde am 23. Dezember 1994 auf der 49. Sitzung der der Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Dekade der Menschenrechtserziehung ausgerufen (A/RES/49/184). Die Dekade begann am 1. Januar 1995 und dauerte bis zum 31. Dezember 2004. Das allumfassende Ziel war es, sich auf die Menschenrechtserziehung zu konzentrieren, sie zu fördern und zur Bildung in und für Menschenrechte zu ermutigen. Gleichzeitig wurde ein Aktionsplan erstellt, um die Umsetzung der Dekade zu koordinieren.

Mehr zur UN-Dekade in den UN-Dokumenten A/51/506/Add.1 und A/RES/49/184.

 

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Da man vom Hauptziel der Un-Dekade, eine Kultur der Menschenrechte zu schaffen, am Ende der UN-Dekade noch weit entfernt war, wurde eine zweite Dekade in Betracht gezogen. Aufgrund der Unzufriedenheit mit den Ergebnissen der Dekade empfahl die UN-Menschenrechtskommission erstmals ein Weltprogramm für Menschenrechtsbildung, um eine höhere Verbindlichkeit zur Durchsetzung des Aktionsprogramms zu erreichen.

 
  1. Weltprogramm der Menschenrechtsbildung (2005-2015)

Am 10. Dezember 2004 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Weltprogramm für Menschenrechtsbildung. Es begann am 1. Januar 2005 und soll bis 2015 andauern. Das Weltprogramm ist aufgegliedert in verschiedene Phasen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Es ist strikter bezüglich der Anforderungen als die UN-Dekade der Menschenrechtserziehung. Es werden Mindestanforderungen gestellt, die jedes UN-Mitglied erfüllen muss.

Mehr zum Weltprogramm in den UN-Dokumenten A/RES/59/113B und A/59/525/Rev.1.

 

Ergebnisse

Die Angaben der UN-Dekade für Menschenrechtserziehung und des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung zusammengenommen ergeben:

1) Das Ziel der Menschenrechtserziehung ist es

  1. eine Kultur der Menschenrechte zu schaffen.

2) Eine Kultur der Menschenrechte drückt sich in konkretem Verhalten aus:

  1. die eigene Würde und die der anderen zu achten,
  2. sich aktiv für den Schutz der Menschenrechte und
  3. sich aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen einzusetzen.

3) Menschenrechtserziehung findet auf drei Dimensionen statt:

  1. Wissen,
  2. Einstellung und
  3. Verhalten/Handlungsorientierung.

a) Zur Wissensdimension gehören:

  1. die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammengefasst sind,
  2. die Charakteristika der Menschenrechte (Inhärenz, Unveräußerlichkeit, Unteilbarkeit, Universalität)
  3. der Zusammenhang von Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung sowie
  4. die Kenntnis von Instrumenten und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte.

b) Zur Dimension der Einstellung, Werte und Überzeugungen zählen:

  1. der Respekt für Menschenrechte und fundamentale Freiheiten,
  2. das Verständnis, die Toleranz, die Gleichheit der Geschlechter und die Freundschaft zwischen allen Nationen, der indigenen Bevölkerung und rassischen, nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Gruppen,
  3. die Rolle der Menschenrechte für Demokratie, nachhaltige Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit, Umwelt und Frieden und
  4. die Rolle der Menschenrechtserziehung für die Prävention

c) In die Dimension des konkreten Verhaltens und der Handlungsorientierung fallen:

  1. Schutz und Verteidigung der Menschenrechte durch eine positive Handlungsbereitschaft und Handlungskompetenzen sowie
  2. Schutz und Verteidigung der Menschenrechte durch konkrete Handlungen.

4) Menschenrechtserziehung folgt bestimmten Regeln ihrer Form entsprechend. Menschenrechtserziehung:

  1. ist an alle Menschen gleichermaßen gerichtet,
  2. erfolgt ohne Unterschiede bezüglich der Rasse, des Geschlechts oder sonstigen Unterscheidungskriterien,
  3. erfolgt ohne Stereotype und
  4. ist relevant für das tägliche Leben.

5) Bestimmte Zielgruppen werden mit besonderen Schwerpunkten in und für Menschenrechte ausgebildet.

 

Diskussion

Gemäß der UN-Dekade und des Weltprogrammes für Menschenrechtsbildung lassen sich die Ziele der Menschenrechtsbildung in 1) Wissen, 2) Einstellung, 3) Handlungsorientierung/ Verhalten gliedern. Das wesentliche Ziele ist es, eine Kultur der Menschenrechte zu schaffen.

Bezüglich der Fragebogenkonstruktion bleiben einige Fragen offen, so z.B.

  1. Ist die oben genannte Gliederung am besten geeignet, die Ziele der Menschenrechtsbildung abzubilden?
  2. Gibt es weitere Ziele der Menschenrechtsbildung und wenn ja, welche?
  3. Gibt es Ziele, die speziell in Deutschland verfolgt werden und wenn ja welche?
  4. Welche Themen oder Items sollte der Evaluationsfragebogen beinhalten?

Diese Fragen sollen mit Hilfe der Expertenbefragung bearbeitet und geklärt werden.