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Kurzbeschreibung

Fragebogenkonstruktion
Literaturanalyse
Expertenbefragung
1. Runde
2. Runde
3. Runde
A. Gliederung der Ziele
B. Ziele der MRB
C. Inhalte des Fragebogens

Pilotstudie

Fragebogenvalidierung



  Projektgruppe Friedensforschung

Evaluation von Menschenrechtserziehung

Runde 3 der Expertenbefragung

Fragestellung

Ziel der letzten Runde der Expertenbefragung ist es, die 1. Unklarheiten aus der 2. Runde zu beheben und 2. die Ergebnisse der Expertenbefragung abschließend zu bewerten. Folgende Fragestellungen werden verfolgt:

  A.1 Welche Gliederung ist besser geeignet, um die Ziele der Menschenrechtsbildung zu ordnen, G1 oder G2?
  A.2 Welche Anmerkungen gibt es zu den Ergebnissen bezüglich der Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung aus Runde 1 und 2?
  B.1 Wie wird die Wichtigkeit der neu genannten Ziele eingeschätzt?
  B.2 Welche Anmerkungen gibt es zu den Ergebnissen bezüglich der Ziele der Menschenrechtsbildung aus Runde 1 und 2?
  C.1 Welche Inhalte/thematischen Schwerpunkte des Evaluationsfragebogens sind zusätzlich zu den bereits aufgenommenen wichtig?
  C.2 Welche Anmerkungen gibt es zu den Ergebnissen bezüglich der Inhalte des Fragebogens aus Runde 1 und 2?

 

Methode

Fragebogen

Die Befragung fand online mittels eines Fragebogens statt. Der Fragebogen ist entsprechend der Fragestellung in drei Themenschwerpunkte gegliedert:

  1. Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung;
  2. Ziele der Menschenrechtsbildung;
  3. Inhalt/ thematische Schwerpunkte des Evaluationsfragebogens.

 

Rücklaufquote und Stichprobenbeschreibung

Im August 2008 wurden die 13 Experten um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Ende November 2008 lagen von 5 (38,5%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 2 (40%) weiblich und 3 (60%) männlich.

 

Ergebnisse

A. Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung

Die Alternativgliederung G2 wird von den ExpertInnen nicht als besser geeignet erachtet als die ursprüngliche Gliederung G1, 1) Wissen, 2) Einstellung, 3) Handlungsorientierung/ Verhalten. Es besteht Konsens unter den ExpertInnen. Bezüglich der Schlussfolgerungen gezogen aus der Expertenbefragung wurden von den ExpertInnen keine Einwände vorgebracht. Zu den Ergebnissen im Detail:

 

B. Ziele der Menschenrechtsbildung

Die in der 2. Runde der Befragung neu genannten Ziele werden als wichtig bewertet. Sie stellen jedoch Überschneidungen zu den bereits vorher ermittelten Ziele dar. Bezüglich der Schlussfolgerungen gezogen aus der Expertenbefragung wurden von den ExpertInnen keine Einwände vorgebracht. Bemängelt wurde die große Anzahl der Ziele und deren Abstrakheit. Zu den Ergebnissen im Detail:

 

 

C. Inhalte/ thematische Schwerpunkte des Evaluationsfragebogens

Einige der Inhalte wurden übereinstimmend als wichtig erachtet, dazu zählten zum Beispiel "Kenntnisstand grundlegender Menschenrechte", "in der Zukunft geplantes Verhalten" und "Selbstwirksamkeit". Bei anderen bestand Dissens beziehungsweise sie wurden als unwichtig eingestuft. Beispiele hierfür sind "Islamisch geprägte Welt" und "Menschenrechte und Muslime". Zu den Ergebnissen im Detail:

 

Diskussion

 

A. Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung

Die aus der Literatur gewonnene Gliederung 1) Wissen, 2) Einstellung, 3) Handlungsorientierung/ Verhalten wird zur Fragebogenkonstruktion herangezogen.

 

B. Ziele der Menschenrechtsbildung

Die Ziele, so wie sie nach der 2. Befragungsrunde ausgewählt wurden, werden zur Fragebogenkonstruktion herangezogen. Bei der Umsetzung wird darauf geachtet, die Anzahl der Ziele zu verringern und die sie spezifischer zu formulieren.

 

C. Inhalte/ thematische Schwerpunkte des Evaluationsfragebogens

Zusätzlich zu den Inhalten, die nach der 2. Runde in den Fragebogen aufgenommen wurden, werden die Inhalte ausgewählt, die von den Experten einstimmig als wichtig eingeschätzt wurden. Bei der Konstruktion des Fragebogens wird darauf geachtet, ein Instrument zu schaffen, welches möglichst individuell auf das jeweilige Menschenrechtsbildungsprogramm angewendet werden kann.