Ziel der 2. Runde der Expertenbefragung war es, die Expertenantworten der 1. Runde zu bewerten. Folgende Fragestellungen wurden verfolgt:
Die Befragung fand online mittels eines Fragebogens statt. Der Fragebogen ist entsprechend der Fragestellung in drei Themenschwerpunkte gegliedert:
Im Mai 2008 wurden die 13 ExpertInnen um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Am 22. Juli 2008 lagen von 9 (69,2%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 4 (44,4%) weiblich und 5 (55,6%) männlich.
Keine Alternativgliederung wird von den ExpertInnen als besser geeignet erachtet als die ursprüngliche Gliederung G1, 1) Wissen, 2) Einstellung, 3) Handlungsorientierung/ Verhalten. Es besteht Konsens zwischen den ExpertInnen. Eine Ausnahme bildet die Gliederung G2, 1) Wissen, 2) Erfahrung, 3) Einstellung, 4) Handlungsorientierung/ Verhalten. Bezüglich dieser besteht Uneinigkeit zwischen den ExpertInnen. Zu den Ergebnissen im Detail:
Alle in Runde 1 genannten Ziele der Menschenrechtsbildung wurden als wichtig eingestuft. Dies trifft sowohl auf die weltweiten Ziele als auch auf die Ziele der Menschenrechtsbildung in Deutschland zu. Nur selten sind sich die ExpertInnen darüber uneinig. Die Unterschiede in den Expertenantworten liegen vorwiegend in Verständnisproblemen begründet. Zu den Ergebnissen im Detail:
Alle Inhalte und thematischen Schwerpunkte des geplanten Evaluationsfragebogens wurden als wichtig beurteilt. Zum überwiegenden Teil besteht Einigkeit unter den ExpertInnen. Unterschiede in den Expertenantworten liegen vorwiegend in Verständnisproblemen und in der Angst vor Indoktrination begründet. Zu den Ergebnissen im Detail:
Im Wesentlichen können die Fragestellungen zufriedenstellend beantwortet werden. Die Angaben der ExpertInnen werfen jedoch einige Fragen auf, die in der 3. Runde der Befragung diskutiert werden sollen.
Die beste Möglichkeit die Ziele der Menschenrechtsbildung zu gliedern ist die in 1) Wissen, 2) Einstellung und 3) Handlungsorientierung/Verhalten (G1). Diese Frage wird in Runde drei nicht weiter diskutiert. Ausschließlich die Unstimmigkeiten bezüglich der Gliederung G2, 1) Wissen, 2) Erfahrung, 3) Einstellung, 4) Handlungsorientierung/ Verhalten wird thematisiert.
Alle von den ExpertInnen genannten Ziele der Menschenrechtsbildung sind wichtig. Um trotzdem Inhalte für den geplanten Evaluationsfragebogen abzuleiten, werden für die weitere Arbeit die wichtigsten Ziele genutzt. Auf eine intensive Diskussion der Ziele in Runde 3 wird verzichtet.
Alle Inhalt und thematischen Schwerpunkte des Fragebogens sind wichtig. Für den Evaluationsfragebogen werden diejenigen Inhalte und Schwerpunkte ausgewählt, die am wichtigsten eingestuft wurden und bei denen Konsens vorliegt. Themen bei denen sich Unstimmigkeiten und Fragen ergaben, werden in Runde 3 der Expertenbefragung diskutiert.