In diesem Teil der Expertenbefragung wird unter den Befragten ein Konsens bezüglich der Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung angestrebt. Am Ende der 3. Runde der Befragung soll eine Gliederung vorliegen, bei der sich die ExpertInnen einig sind, dass diese am besten geeignet ist, die Ziele der Menschenrechtsbildung zu ordnen. Die Gliederung soll im Anschluss an die Expertenbefragung für die Skalenbildung des Evaluationsfragebogens genutzt werden.
Die 1. Runde der Expertenbefragung diente dazu, die aus der Literatur gewonnene Gliederung in 1) Wissen, 2) Einstellung und 3) Handlungsorientierung/Verhalten zu ergänzen oder sie gegebenenfalls durch eine andere zu ersetzen. Die ExpertInnen machten verschiedene Ergänzungsvorschläge, die in der 2. und 3. Runde der Expertenbefragung mit der ursprünglichen verglichen werden sollten, um die beste auszuwählen. Nach der 2. Runde bestand bei 4 der 5 Alternativgliederungen Konsens zugunsten der Originalgliederung. Bei einem Alternativvorschlag zeigte sich Dissens. Diese Alternativgliederung sollte noch einmal zur Diskussion gestellt werden. Daraus ergibt sich für die 3. Runde der Expertenbefragung bezüglich A. Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung folgende Fragestellung:
Da mit der 3. Runde die Befragung der ExpertInnen abgeschlossen werden sollte, interessierte zuätzlich die Meinung der Befragten zu der Erhebung sowie zu deren Ergebnissen. Daraus ergab sich für die Runde 3 der Expertenbefragung bezüglich A. Gliederung der Ziele der Menschenrechtsbildung folgende zweite Fragestellung:
Die Eignung der Gliederungen der Ziele der Menschenrechtsbildung wurde, wie in Runde 2, zum einen erfasst durch
Zum Fragebogen der 3. Runde der Expertenbefragung:
Im August 2008 wurden die 13 ExpertInnen um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Ende November 2008 lagen von 5 (38,5%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 2 (40%) weiblich und 3 (60%) männlich.
Bezüglich der Eignung der Alternativgliederung G2, 1) Wissen, 2) Erfahrung, 3) Einstellung, 4) Handlungsorientierung/ Verhalten wurden die ExpertInnen gebeten, die Alterantivgliederung mit der ursprünglich genannten Gliederung G1, 1) Wissen, 2) Einstellung, 3) Handlungsorientierung/ Verhaltenzu vergleichen (dreistufige Antwortskala: 1="besser geeignet"; 2 ="gleich gut geeignet"; 3="schlechter geeignet"). Die Ergebnisse sowie das Antwortverhalten zur Frage, ob die vorgeschlagenen Ebenen zusätzlich in die Gliederung aufgenommen werden sollten oder nicht, sind in nachstehender Tabelle abgetragen. Die Tabelle gibt die Antworthäufigkeiten, die Anzahl der gültigen Werte, den Mittelwert und die Standardabweichung wieder.
Vergleich G2 mit G1 |
Vorschlag als zusätzlich Ebene aufnehmen |
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G2 ist besser geeignet als G1 |
G2 ist gleich gut geeignet |
G2 ist besser geeignet als G1 |
ja |
nein, vollständig weglassen |
nein, einer anderen Ebene unterordnen |
|
gültige Prozent | 0 |
25 |
75 |
25 |
50 |
25 |
N | 4 |
4 |
||||
Mittelwert | 2,75 |
|||||
Standardabweichung | ,500 |
Wie der Tabelle zu entnehmen, ist die Mehrzahl (75%) der befragten ExpertInnen der Ansicht, die Alternativgliederung G2 sei schlechter geeignet als die ursprüngliche Gliederung G1. Niemand wertet sie als besser geeignet. Diese Werte sowie die geringe Standardabweichung deuten auf einen Konsens zwischen den ExpertInnen hin. Die Hälfte (50%) der Befragten würde die Ebene "Erfahrung" vollständig weglassen. Jeweils ein Viertel der ExpertInnen tendiert dazu, die Ebene in die Gliederung aufzunehmen beziehungsweise sie einer anderen Ebene unterzuordnen. Vorgeschlagen wurde, "Erfahrung" allen drei Ebenen unterzuordnen. Bei der Auswertung der verbalen Daten zeigte sich, dass die "Mehrdeutigkeit des Begriffs" (Exp1) Erfahrung den Vergleich der beiden Gliederungen erschwerte.
Die Ergebnisse zum Themenschwerpunkt A. Gliederung der. Ziele der Menschenrechtsbildung wurde abschließend von den ExpertInnen noch einmal bewertet. Insgesamt wurden keine Einwände zu den Schlussfolgerungen der 1. und 2. Runde der Expertenbefragung genannt. Angemerkt wurde jedoch die Schwierigkeit die Fragen zu beantworten und die zu abstrakte Behandlung eines facetten- und umfangreichen Themas (Menschenrechtsbildung).
Zur Fragestellung B. Ziele der Menschenrechtsbildung der 3. Runde der Expertenbefragung: