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Kurzbeschreibung

Fragebogenkonstruktion
Literaturanalyse
Expertenbefragung
1. Runde
2. Runde
3. Runde
A. Gliederung der Ziele
B. Ziele der MRB
C. Inhalte des Fragebogens

Pilotstudie

Fragebogenvalidierung



  Projektgruppe Friedensforschung

Evaluation von Menschenrechtserziehung

Runde 3 der Expertenbefragung - C. Inhalt des Evaluationsfragebogens

Fragestellung

Folgend sollen Ideen für Items eines Fragebogens zur summativen Evaluation der Menschenrechtsbildung weltweit und speziell in Deutschland generiert werden. Am Ende der 3. Runde der Delphi-Befragung wird angestrebt, ein Set von Items vorliegen zu haben, welche zur Konstruktion des Evaluationsfragebogens genutzt werden können.

Die 1. Runde der Expertenbefragung diente der Generierung von möglichen Items. Die Vorschläge variierten von konkreten Itemformulierungen hin zur Nennung abstrakter Inhalte eines solchen Fragebogens. Die Vielzahl der möglichen Itemformulierungen machte es unmöglich diese in der 2. Runde weiter zu betrachten. Es sollten in Runde 2 und 3 vielmehr die von den ExpertInnen genannten Fragebogeninhalte und Themenschwerpunkte bezüglich ihrer Relevanz näher untersucht werden. Nach der 2. Runde der Befragung bestand bezüglich der Relevanz vieler Inhalte ein Konsens unter den Experten. Die von den Experten als am wichtigsten eingestuft wurden in den Fragebogen aufgenommen. Bei einigen Inhalten traten Verständnisfragen auf und bei anderen zeigte sich Dissens. Außerdem wurden neue Inhalte vorgeschlagen. Diese Punkte sollten in der 3. Runde bearbeitet werden. Daraus ergibt sich für die 3. Runde der Expertenbefragung bezüglich C. Inhalte/thematische Schwerpunkte folgende Fragestellung:

Fragestellung C.1
Welche Inhalte/thematischen Schwerpunkte des Evaluationsfragebogens sind zusätzlich zu den bereits aufgenommenen wichtig?

Da mit der 3. Runde die Befragung der ExpertInnen abgeschlossen werden sollte, interessierte zuätzlich die Meinung der Befragten zu der Erhebung sowie zu deren Ergebnissen. Daraus ergab sich für die Runde 3 der Expertenbefragung bezüglich C. Inhalte/thematische Schwerpunkte folgende zweite Fragestellung:

Fragestellung C.2
Welche Anmerkungen gibt es zu den Ergebnissen bezüglich der Inhalte des Fragebogens aus Runde 1 und 2?

Methode

Fragebogen

Die Relevanz der Inhalte wurde mittels einer fünfstufigen Skala (sehr wichtig; eher wichtig; teils/teils; eher unwichtig; vollkommen unwichtig) eingeschätzt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, die vorgenommenen Einschätzungen zu begründen (offene Frage). Die Standardabweichung soll Auskunft über den erreichten Konsens geben. Ein Konsens wird bei SD ≤ .95 angenommen.

Die Inhalte, zu denen in der 2. Runde Fragen auftraten oder widersrpüchliche Standpunkte geäußert wurden, wurden diese mit Bitte um Stellungnahme (offene Frage) genannt.

Abschließend wurden alle in Runde 3 diskutierten Inhalte aufgelistet und die 7 wichtigsten von den Experten ausgewählt.

Die ExpertInnen hatten außerdem die Möglichkeit in einer offenen Frage, zur Auswertung und Schlussfolgerung der 2. Runde Stellung zu nehmen.

Zum Fragebogen der 3. Runde der Expertenbefragung:

 

Rücklaufquote und Stichprobenbeschreibung

Im August 2008 wurden die 13 ExpertInnen um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Ende November 2008 lagen von 5 (38,5%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 2 (40%) weiblich und 3 (60%) männlich.

 

Ergebnisse

  1. Wichtigkeit der uneindeutigen und der neu genannten Inhalte

Den Antworten der ExpertInnen wurden Zahlenwerte von 1 bis 5 (1 = "vollkommen unwichtig"; 5 = "sehr wichtig") zugeordnet und daraus die Mittelwerte und Standardabweichungen jedes Items berechnet. Diese Werte werden in absteigender Folge geordnet nach dem Mittelwert in den nachstehenden Tabellen für die alten (bereits vorher diskutierten) Inhalte und die aus Runde 2 neu genannten Inhalte aufgeführt.

alte Inhalte
N
Mittelwert
Standardabweichung
Kenntnisstand grundlegender Menschenrechte
4
4,25
,500
Selbstwirksamkeit
5
4,20
,447
Empathie mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen
5
4,20
,837
Nationalsozialismus, Antisemitismus
5
3,80
1,095
in der Zukunft geplantes Verhalten
5
3,80
,447
Kontrollüberzeugungen
5
3,60
,894
Menschenrechte in der ehemilgen DDR
5
3,40
,548
Kenntnisstand über Missbrauch von Menschenrechten
5
3,40
,894
Wut, Ärger, Betroffenheit, Sorge bei Menschenrechtsverletzungen
5
3,40
,894
Islamisch geprägte Welt
5
2,60
1,517
Menschenrechte und Muslime
5
2,40
1,517
Inhalte in Runde 2 neu vorgeschlagen
N
Mittelwert
Standardabweichung
Kinderrechte
4
4,50
,577
Geschlechtergerechtigkeit
4
4,00
,000
Staatliche Maßnahmen im Rahmen von Antiterror
5
3,00
,707

Das Antwortverhalten auf die Frage welche 7 Themen Inhalte des Fragebogens zur summativen Evaluation von Menschenrechtserziehung sein sollten, ist in der nachstehenden Tabelle, geordnet nach Häufigkeit der Nennung, abgetragen.

Inhalt
Häufigkeit der Nennung
Kenntnisstand grundlegender Menschenrechte
5
in der Zukunft geplantes Verhalten
5
Selbstwirksamkeit
4
Überzeugungen
4
Vorurteilsfragebogen
4
Werte
3
Empathie mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen
2
Kontrollüberzeugungen
2
Kenntnisstand über Missbrauch von Menschenrechten
2
Nationalsozialismus, Antisemitismus
1
humanistische Werte
1
Weiterbildungsinteresse
1
Wut, Ärger, Betroffenheit, Sorge bei Menschenrechtsverletzungen
1
Islamisch geprägte Welt
1
Menschenrechte in der ehemilgen DDR
0
Menschenrechte und Muslime
0
Asyl
0
Kinderarmut
0

Wie den Tabellen zu entnehmen, besteht bis auf wenige Ausnahme Konsens bezüglich der Wichtigkeit der genannten Inhalte des Fragebogens. Es wurden die Inhalte für den Fragebogen ausgewählt, mit den höchsten Mittelwerten beziehungsweise den häufigsten Nennungen, nämlich "Kenntnistand grundlegende Menschenrechte", "in der Zukunft geplantes Verhalten", "Selbstwirksamkeit", "Überzeugungen", "Vorurteilsfragebogen", "Werte", "Empathie mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen", "Kenntnisstand über Missbrauch von Menschenrechtsverletzungen" und "humanistische Werte".

Bei den anderen Inhalten und thematischen Schwerpunkte bestand entweder Dissens oder die Einschätzung der ExpertInnen bezüglich der Relevanz dieser Items war negativ. Im Folgenden werden diese Inhalte genauer betrachtet.

Die Auswertung der verbalen Daten bestätigte, dass das Erzeugen von "Wut, Ärger, Betroffenheit, Sorge bei Menschenrechtsverletzungen" nicht das primäre Ziel von Menschenrechtsbildung sein sollte. Es besteht die Gefahr der Manipulation. "Wut, Ärger, Betroffenheit, Sorge bei Menschenrechtsverletzungen" wird in der Form nicht Bestandteil des Avaluationsfragebogens sein.

Bezüglich "Nationalsozialismus, Antisemitismus" und "Menschenrechte in der ehemaligen DDR" bestätigte die Auswertung der verbalen Daten, dass die Bearbeitung der Themen zum einen "den Blick schärfen", zum anderen auch "alte Kamellen hervorrufen" kann. Insgesamt wird die Bearbeitung der Themen im Rahmen eines Menschenrechtsbildungsprogramms als wichtig erachtet. Die Aufnahme in einen Evaluationsfragebogen wird jedoch angezweifelt. Da Einigkeit darüber besteht, dass das Wissen über Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Vergangenheit ein Thema des Evaluationsfragebogens sein sollte, werden "Nationalsozialismus, Antisemitismus" und "Menschenrechte in der DDR" darüber indirekt in den Fragebogen aufgenommen.

Die Ausführungen der ExpertInnen ähneln sich bezüglich "Islamisch geprägte Welt" und "Menschenrechte und Muslime" stark. Von den Befragten wird geäußert, dass beide Themen durchaus Bestandteil von Menschenrechtsbildungsprogrammen sind. Gleichzeitig wird davor gewarnt, eine bestimmte Personengruppe herauszugreifen, der Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Aufgrund der negativen Bewertung dieser beiden Themen werden diese nicht in den Fragebogen einfließen.

"Kontrollüberzeugung" wird von den ExpertInnen als "handlungsleitend" angesehen. Da es sich hierbei um ein relative stabiles Persönlichkeitsmerkmal handelt, wird dieses Thema im Evaluationsfragebogen keinen Niederschlag finden.

 

  1. Abschließende Bewertung der Expertenbefragung

Zum Themenschwerpunkt C. Inhalte/ thematische Schwerpunkte wurde von den ExpertInnen keine Bewertung vorgenommen. Bei der Beantwortung der anderen Fragen im Block C. wurde auf die Problematik, ein so allgemeines Instrument, wie hier geplant, zu entwerfen, hingewiesen. Der Evaluationsfragebogen könnte alles und nichts erfassen, abhängig vom speziellen Menschenrechtsbildungsprogramm.

 

Schlussfolgerung

  1. Zusätzlich zu den Inhalten, die nach der 2. Runde in den Fragebogen aufgenommen wurden, werden Eingang finden:
    • "Kenntnistand grundlegende Menschenrechte",
    • "in der Zukunft geplantes Verhalten",
    • "Selbstwirksamkeit",
    • "Überzeugungen",
    • "Vorurteilsfragebogen",
    • "Werte",
    • "Empathie mit den Opfern von Menschenrechtsverletzungen",
    • "Kenntnisstand über Missbrauch von Menschenrechtsverletzungen" und
    • "humanistische Werte".
  2. Bezüglich der Schlussfolgerungen gezogen aus der Expertenbefragung zum Thema C. Inhalte/ thematische Schwerpunkte gab es von den ExpertInnen keine Einwände. Weshalb die nach Runde 2 und 3 erarbeiteten Inhalte zur Fragebogenkonstruktion herangezogen werden.
  3. Kritisch angemerkt wurde die angestrebte zu allgemeine Gültigkeit des Fragebogens und der fehlende Bezug zum jeweiligen Menschenrechtsbildungsprogramm, welches evaluiert werden soll. Dies wird Berücksichtigung bei der Konstruktion des Fragebogens finden.