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Kurzbeschreibung

Fragebogenkonstruktion
Literaturanalyse
Expertenbefragung
1. Runde
2. Runde
3. Runde
A. Gliederung der Ziele
B. Ziele der MRB
C. Inhalte des Fragebogens

Pilotstudie

Fragebogenvalidierung



  Projektgruppe Friedensforschung

Evaluation von Menschenrechtserziehung

Runde 3 der Expertenbefragung - B. Ziele der Menschenrechtsbildung

Fragestellung

Dieser Teil der Expertenbefragung dient dazu, einen Konsens unter den Befragten bezüglich der Ziele der Menschenrechtsbildung weltweit und speziell in Deutschland zu erreichen. Am Ende der 3. Runde der Delphi-Befragung wird angestrebt, ein Set von Zielen vorliegen zu haben, bei denen sich die ExpertInnen einig sind, dass diese von Menschenrechtsbildung verfolgt werden. Die Ziele sollen im Anschluss daran für die Ausarbeitung des Inhaltes des Evaluationsfragebogens genutzt werden.

Die 1. Runde der Expertenbefragung diente der Generierung von möglichen Zielen. Die ExpertInnen gaben eine Vielzahl von Zielen an, die in der 2. und 3. Runde bezüglich ihrer Relevanz eingeschätzt werden sollten. Nach der 2. Runde bestand weitestgehend Konsens unter den ExpertInnen bezüglich der Relevanz der Ziele der Menschenrechtsbildung. Dieser Sachverhalt wurde in der 3. Runde der Expertenbefragung nicht weiter verfolgt. Es wurden die in Runde 2 neu vorgeschlagenen Ziele zur Diskussion gestellt. Daraus ergibt sich für die 3. Runde der Expertenbefragung bezüglich B. Ziele der Menschenrechtsbildung folgende Fragestellung:

Fragestellung B.1
Wie wird die Wichtigkeit der neu genannten Ziele eingeschätzt?

Da mit der 3. Runde die Befragung der ExpertInnen abgeschlossen werden sollte, interessierte zuätzlich die Meinung der Befragten zu der Erhebung sowie zu deren Ergebnissen. Daraus ergab sich für die Runde 3 der Expertenbefragung bezüglich B. Ziele der Menschenrechtsbildung folgende zweite Fragestellung:

Fragestellung B.2
Welche Anmerkungen gibt es zu den Ergebnissen bezüglich der Ziele der Menschenrechtsbildung aus Runde 1 und 2?

Methode

Fragebogen

Die Relevanz der, in der 2. Runde genannten, Ziele wurde mittels einer fünfstufigen Skala (sehr wichtig; eher wichtig; teils/teils; eher unwichtig; vollkommen unwichtig) eingeschätzt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, die vorgenommenen Einschätzungen zu begründen sowie Statements zu formulieren (offene Frage). Die Standardabweichung soll Auskunft über den erreichten Konsens geben. Ein Konsens wird bei SD ≤ .95 angenommen.

Die ExpertInnen hatten außerdem die Möglichkeit in einer offenen Fragen , zur Auswertung und Schlussfolgerung der 2. Runde Stellung zu nehmen.

Zum Fragebogen der 3. Runde der Expertenbefragung:

 

Rücklaufquote und Stichprobenbeschreibung

Im August 2008 wurden die 13 Experten um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Ende November 2008 lagen von 5 (38,5%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 2 (40%) weiblich und 3 (60%) männlich.

 

Ergebnisse

  1. Wichtigkeit der neu genannten Ziele

Den Antworten der ExpertInnen wurden Zahlenwerte von 1 bis 5 (1 = "vollkommen unwichtig"; 5 = "sehr wichtig") zugeordnet und daraus die Mittelwerte und Standardabweichungen jedes Zieles berechnet. Diese Werte werden in absteigender Folge geordnet nach dem Mittelwert in der nachfolgenden Tabelle für die in Runde 2 zum ersten Mal genannten Ziele aufgeführt.

Ziele der Menschenrechtsbildung weltweit
N
Mittelwert
Standardab weichung
Sensibilisierung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen
4
4,50
,577
Ethik der Menschenrechte
4
3,75
,957
Religionsfreiheit/Christenverfolgung
4
3,25
1,258

Der Mittelwert aller Ziele der Menschenrechtsbildung ist größer oder gleich 3. Somit wird keines der Ziele als unwichtig eingestuft. Die vergleichsweise geringe Standardabweichung des Zieles "Sensibilisierung für die Opfer der Menschenrechte" deutet auf einen Konsens unter den ExpertInnen hin. Die erhöhten Standardabweichungen (>.95) der anderen beiden Ziele lassen Dissens zwischen den ExpertInnen vermuten. Zur genaueren Betrachtung werden die von den ExpertInnen gemachten Anmerkungen näher untersucht. Hier zeigt sich, dass die oben erwähnten Ziele nicht als neue von den alten unabhängige Ziele angesehen werden, sondern eher als bereits darin enthalten.

  1. Abschließende Bewertung der Expertenbefragung

Die Ergebnisse zum Themenschwerpunkt B. Ziele der Menschenrechtsbildung wurde abschließend von den ExpertInnen noch einmal bewertet. Insgesamt wurden keine Einwände zu den Schlussfolgerungen der 1. und 2. Runde der Expertenbefragung genannt. Die Befragten gaben jedoch an, dass die "genannten Ziele viel zu abstrakt [sind], um wirklich dienlich für eine Evaluation zu sein" (Exp01) und dass "zuviele Ziele" (Exp04) genannt wurden.

 

Schlussfolgerung

  1. Die in Runde 2 ergänzend genannten Ziele sind zwar wichtig, stellen aber keine neuen Ziele dar, sondern sind Überschneidungen zu den bereits genannten. Sie werden deshalb in der Fragebogenkonstruktion zusammen mit den ihnen entsprechenden Eingang finden.
  2. Bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Expertenbefragung zum Thema "B. Ziele der Menschenrechtsbildung" nach Runde 2 gab es von den ExpertInnen keine Einwände. Weshalb die Ziele, so wie sie nach der 2. Befragungsrunde ausgewählt wurden, zur Fragebogenkonstruktion herangezogen werden.
  3. Kritisch angemerkt wurde die große Anzahl und die Abstraktheit der erhobenen Ziele. Dies wird Berücksichtigung bei der Konstruktion des Fragebogens finden.

 

Zur Fragestellung C. Inhalte des Fragebogens der Runde 3 der Expertenbefragung: