Dieser Teil der Expertenbefragung dient dazu, einen Konsens unter den Befragten bezüglich der Ziele der Menschenrechtsbildung weltweit und speziell in Deutschland zu erreichen. Am Ende der 3. Runde der Delphi-Befragung wird angestrebt, ein Set von Zielen vorliegen zu haben, bei denen sich die ExpertInnen einig sind, dass diese von Menschenrechtsbildung verfolgt werden. Die Ziele sollen im Anschluss daran für die Ausarbeitung des Inhaltes des Evaluationsfragebogens genutzt werden.
Die 1. Runde der Expertenbefragung diente der Generierung von möglichen Zielen. Die ExpertInnen gaben eine Vielzahl von Zielen an, die in der 2. und 3. Runde bezüglich ihrer Relevanz eingeschätzt werden sollten. Nach der 2. Runde bestand weitestgehend Konsens unter den ExpertInnen bezüglich der Relevanz der Ziele der Menschenrechtsbildung. Dieser Sachverhalt wurde in der 3. Runde der Expertenbefragung nicht weiter verfolgt. Es wurden die in Runde 2 neu vorgeschlagenen Ziele zur Diskussion gestellt. Daraus ergibt sich für die 3. Runde der Expertenbefragung bezüglich B. Ziele der Menschenrechtsbildung folgende Fragestellung:
Da mit der 3. Runde die Befragung der ExpertInnen abgeschlossen werden sollte, interessierte zuätzlich die Meinung der Befragten zu der Erhebung sowie zu deren Ergebnissen. Daraus ergab sich für die Runde 3 der Expertenbefragung bezüglich B. Ziele der Menschenrechtsbildung folgende zweite Fragestellung:
Die Relevanz der, in der 2. Runde genannten, Ziele wurde mittels einer fünfstufigen Skala (sehr wichtig; eher wichtig; teils/teils; eher unwichtig; vollkommen unwichtig) eingeschätzt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, die vorgenommenen Einschätzungen zu begründen sowie Statements zu formulieren (offene Frage). Die Standardabweichung soll Auskunft über den erreichten Konsens geben. Ein Konsens wird bei SD ≤ .95 angenommen.
Die ExpertInnen hatten außerdem die Möglichkeit in einer offenen Fragen , zur Auswertung und Schlussfolgerung der 2. Runde Stellung zu nehmen.
Zum Fragebogen der 3. Runde der Expertenbefragung:
Im August 2008 wurden die 13 Experten um Mitarbeit gebeten, die bereits an der 1. Runde der Befragung teilnahmen. Ende November 2008 lagen von 5 (38,5%) ExpertInnen Antworten vor. Von diesen waren 2 (40%) weiblich und 3 (60%) männlich.
Den Antworten der ExpertInnen wurden Zahlenwerte von 1 bis 5 (1 = "vollkommen unwichtig"; 5 = "sehr wichtig") zugeordnet und daraus die Mittelwerte und Standardabweichungen jedes Zieles berechnet. Diese Werte werden in absteigender Folge geordnet nach dem Mittelwert in der nachfolgenden Tabelle für die in Runde 2 zum ersten Mal genannten Ziele aufgeführt.
Ziele der Menschenrechtsbildung weltweit | N |
Mittelwert |
Standardab weichung |
Sensibilisierung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen | 4 |
4,50 |
,577 |
Ethik der Menschenrechte | 4 |
3,75 |
,957 |
Religionsfreiheit/Christenverfolgung | 4 |
3,25 |
1,258 |
Der Mittelwert aller Ziele der Menschenrechtsbildung ist größer oder gleich 3. Somit wird keines der Ziele als unwichtig eingestuft. Die vergleichsweise geringe Standardabweichung des Zieles "Sensibilisierung für die Opfer der Menschenrechte" deutet auf einen Konsens unter den ExpertInnen hin. Die erhöhten Standardabweichungen (>.95) der anderen beiden Ziele lassen Dissens zwischen den ExpertInnen vermuten. Zur genaueren Betrachtung werden die von den ExpertInnen gemachten Anmerkungen näher untersucht. Hier zeigt sich, dass die oben erwähnten Ziele nicht als neue von den alten unabhängige Ziele angesehen werden, sondern eher als bereits darin enthalten.
Die Ergebnisse zum Themenschwerpunkt B. Ziele der Menschenrechtsbildung wurde abschließend von den ExpertInnen noch einmal bewertet. Insgesamt wurden keine Einwände zu den Schlussfolgerungen der 1. und 2. Runde der Expertenbefragung genannt. Die Befragten gaben jedoch an, dass die "genannten Ziele viel zu abstrakt [sind], um wirklich dienlich für eine Evaluation zu sein" (Exp01) und dass "zuviele Ziele" (Exp04) genannt wurden.
Zur Fragestellung C. Inhalte des Fragebogens der Runde 3 der Expertenbefragung: